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Jugendgerichtshilfe

STRAFTAT - WAS NUN?

Zu einem Jugendstrafverfahren kommt es, wenn junge Meschen im Alter von 14 bis 20 Jahren eine Straftat verüben. Für die Eltern und die Jugendlichen wird die Lage dann oft schwierig. Spannungen treten auf. Die sorgenvolle Frage heißt dann oft "Was soll nun werden, ist die Zukunft zerstört?"

Die Jugendgerichtshilfe berät und hilft in dieser Situation! Nicht die Straftat steht im Mittelpunkt, sondern der betroffene junge Mensch. Er/Sie soll die Möglichkeit erhalten, aus dem Fehlverhalten zu lernen. Das Ergebnis dieses Verfahrens ist deshalb auch keine Vorstrafe und steht auch nicht "in den Papieren" - ausgenommen, es muss eine Strafe in einer Strafanstalt verbüßt werden.

Die Jugendgerichtshilfe ist in einem Strafverfahren neben der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht ein eigener Verfahrensbeteiligter. Sie hat weder die Funktion eines Staatsanwaltes noch die eines Rechtsanwaltes. Vielmehr bringt die Jugendgerichtshilfe die erzieherischen und pädagogischen Gesichtspunkte ein und bietet die Hilfen an, die in der jeweiligen Situation notwendig sind.

Die Jugendgerichtshilfe wird durch die Polizei und die Staatsanwaltschaft benachrichtigt. Sie setzt sich dann mit den jungen Leuten und den Eltern in Verbindung. Wenn Sie es wünschen, können Sie sich aber auch schon vorher selbst an die Jugendgerichtshilfe wenden. So können im persönlichen Gespräch wichtige Fragen vorab beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich daher vertrauensvoll an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe.

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